Anfang dieses Monats beantwortete die NRW-Landesregierung die Anfrage eines FDP-Abgeordneten zur Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien in die Dortmunder Nordstadt – neutral formuliert. Tatsächlich sprechen bereits der Titel der Anfrage („Quartiersverfall und organisierte Kriminalität in der Dortmunder Nordstadt“) und die einleitenden Vorbemerkungen des Fragestellers, in denen die in der Kampagne gegen die Zuwanderung von Polizei, Politik und Presse entworfenen Schreckensszenarien ohne Weiteres übernommen werden, für sich.
Die Antwort auf die Anfrage besteht entsprechend weitgehend aus einem Katalog ordnungsbehördlicher und polizeilicher Repressionsmaßnahmen, welche die Landesregierung für „zielführend“ hält.
Zugegeben wird allerdings, dass es bereits mit der Behauptung der (organisierten) Kriminalität nicht weit her ist: Einerseits ist der Anteil der „Tatverdächtigen mit bulgarischer, rumänischer aber auch georgischer Staatsangehörigkeit“ in dem entsprechenden Dortmunder Polizeibezirk – besonders gemessen an dem öffentlichen Eindruck, der gern erweckt wird, wenn etwa der Dortmunder Polizeipräsident von der „Keimzelle einer neuen Dimension von Verbrechen“ spricht – mit 787 von 10.635 Tatverdächtigen für 2010 direkt erstaunlich unbedeutend. Und: „Strukturen Organisierter Kriminalität waren nicht erkennbar.“
Die Herkunft von Schuld und Unschuld
Dennoch hält die Landesregierung in ihrer Antwort fest: „Für Strukturermittlungen zu Taschendiebstählen bulgarischer Tatverdächtiger mit Wohnsitz in Dortmund wurde die ‚Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl’ eingerichtet.“ Damit stellt sie nun endgültig klar, dass das Anliegen nicht „Kriminalitätsbekämpfung“ ist, sondern die Anwesenheit bzw. eine Kriminalisierung der überwiegend der Minderheit der Roma angehörenden Bulgar_innen.
In anderen Ländern wird dieses Vorgehen als racial profiling bezeichnet – die Schaffung einer Verdächtigengruppe auf der Grundlage von Hautfarbe, Sprache, Herkunft etc., die so unter Generalverdacht gestellt wird und gerade deshalb als potenziell kriminell erfasst wird, weil gegen sie ermittelt wird. Auch ist nicht die Frage, welche Stereotype sich durch die gesamte Dortmunder Repressionsdebatte ziehen. „Kriminalität, Prostitution, Menschenhandel und Müllberge: Damit werden die Bulgaren in Dortmund in Verbindung gebracht“, kommentiert beispielsweise ein Zeitungsartikel die Situation in der Dortmunder Nordstadt. „Einem offenen Antiziganismus steht dabei der bereits angesprochene ‚strukturelle Antiziganismus’ (eine diffuse Anprangerung von schleichender Kriminalität, Devianz und sozialem ‚Parasitentum’) gegenüber“, schreibt Roswitha Scholz in einem Zeitschriftenbeitrag, „bei dem eine ausdrückliche Benennung der ‚Zigeuner’ unterbleibt.“
„Der Begriff des ‚racial profiling’ ist aus den USA bekannt“, beantwortete die Bundesregierung im Mai 2008 eine Anfrage der Fraktion Die Linke. „In der Bundesrepublik Deutschland verbietet sich eine solche Vorgehensweise schon auf Grund des Grundgesetzes und des rechtsstaatlichen Systems.“ Während dort so problemlos Rechtsstaatlichkeit behauptet wird, ist in Dortmund allerdings anscheinend mittlerweile der Polizeiapparat überwiegend mit der Verfolgung von Armutsdelikten beschäftigt, die einer bestimmten Gruppe zugeschrieben werden. Verstärkt wurde diese „Kriminalitätsbekämpfung“ noch einmal nach der Schließung des Dortmunder Straßenstrichs Mitte Mai und der Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet. „Mit Inkrafttreten der Sperrbezirksverordnung am 16.05.2011 hat das Polizeipräsidium Dortmund eine gesamtbehördliche Besondere Aufbauorganisation eingerichtet, welche die Verzahnung sämtlicher beteiligter Dienststellen des Polizeipräsidiums Dortmund sowie eine enge Kooperation mit der von der Stadt Dortmund eingerichteten ‚Task Force Nordstadt’ im Sinne einer breit angelegten Ordnungspartnerschaft gewährleistet“, heißt es in der Antwort der NRW-Landesregierung. Und außer der oben erwähnten „Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl“ wurde in „Vorbereitung auf die Schließung des Straßenstrichs … darüber hinaus die ‚Ermittlungskommission Rotlicht’ eingerichtet“.
Repressionen gegen Sexarbeiterinnen
Insofern ist es dann allerdings überhaupt nicht mehr weit her mit der Behauptung der Landesregierung: „Prostitution ist eine erlaubte Tätigkeit, die insbesondere seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 vom Recht respektiert wird.“
„Trotz des Prostitutionsgesetzes und obwohl die Bundesregierung 2007 Prostitution als Erwerbsarbeit anerkannt hat, wird Prostitution offen bekämpft. Prostituierte erfahren zunehmend Repressionen. … Eines der erschreckendsten Beispiele ist Dortmund“, stellte so auch das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in einer Erklärung zum Internationalen Hurentag fest, der an die Prostituierten in Lyon erinnert, die dort im Jahr 1975 eine Kirche besetzten.
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